Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf einen kostenfreien PoC-Antigen-Test
1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht
vollendet haben
Nachweis: z.B. Kinderreisepass
2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation
(z.B. Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel), zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können
Nachweis: ärztliches Zeugnis über medizinische Kontraindikation (im Original),
z.B. Attest oder Mutterpass
3. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur
Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
Nachweis: Teilnahmenachweis der Studie
4. Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen
Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befinden, wenn die Testung zur
Beendigung der Absonderung erforderlich ist
Nachweis: Vorlage einer schriftlichen Absonderungsanordnung oder positives
PCR-Testergebnis, das maximal 21 Tage zurückliegt
5. Personen nach §4 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 (Besucher/ Patienten/Bewohner von Pflegeheimen
und Krankenhäusern)
6. Leistungsberechtigte nach §29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte)
9. Pflegepersonen im Sinne des §19 Satz 1 des elften Buches Sozialgesetzbuch= Menschen, die nicht erwerbsmäßig eine pflegebedürftige Person in eigener Häuslichkeit betreuen.
10. Personen, die mit einer mit dem Coronavirus Infizierten Person in
demselben Haushalt leben.
Nachweis: Testergebnis der Infizierten Person und Nachweis der übereinstimmenden
Wohnanschrift
Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test mit 3 € Selbstbeteiligung
1. Personen, die am selben Tag an dem die Testung erfolgt:
a) eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden
b) zu einer Person Kontakt haben werden, die das 60. Lebensjahr vollendet hat
oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist,
schwer an COVID-19 zu erkranken
2. Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige
erhöhtes Risiko erhalten haben
Nachweis: Vorzeigen der Corona-Warn-App
Im Schnelltestzentrum können Sie sich auf das Coronavirus testen lassen
✔ Corona-Antigen-Schnelltest für Alle
✔ Online Terminvereinbarung
✔ Kostenlos
✔ Kurze Wartezeiten
✔ Maximal 2 Minuten für Testvorgang
✔ Ergebnis nach 20 – 30 Minuten per E-Mail
✔ Einsatz geprüfter, qualitativ hochwertiger Schnelltests
✔ Bescheinigung in Deutsch und Englisch (für z.B. Krankenhausbesuche, Grenzübertritte, Flugreisen)
Kostenloser Bürgertest
Das Schnelltestzentrum wird die nächsten Wochen täglich Termine anbieten. Ein kostenloser Test ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich hier online über die Webseite.
Sie können sich so oft anmelden wie Sie möchten.
Terminstornierungen, Terminverschiebungen und Terminänderungen sind jederzeit über Ihre Bestätigungsemail möglich.
Die Terminvergabe hilft, um Menschenansammlungen und Wartezeiten im Testzentrum zu vermeiden.
Was sind Antigen Tests?
Sie weisen das Coronavirus- CoV-2 direkt nach. Im Gegensatz zu den bereits bekannten PCR-Tests liefern sie innerhalb kurzer Zeit ein Testergebnis. Für einen PoC-Antigen-Test muss eine Probe mit einem Abstrich aus dem Mund- Rachen-Raum oder dem Vorderen Nasenbereich auf einen Teststreifen gegeben werden. Falls das SARS-CoV-2 in der Probe enthalten ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung auf dem Teststreifen wird sichtbar. Die leichte Handhabung des PoC-Antigen-Tests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors. Allerdings sind PoC-Antigen-Tests weniger sensitiv (empfindlich) als der PCR- Test. Es ist also eine größere Viruslast notwenig, damit ein PoC-Antigen-Test ein positives Ergebnis zeigt. Das bedeutet, dass ein negatives Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion , mit dem SARS-CoV-2 nicht vollständig ausschließt. Es kann auch vorkommen, dass ein positives Ergebnis angezeigt wird, wenn die Person gar nicht infiziert ist.Auch wenn bei einem PoC-Antigen-Test keine 100- prozentige Verlässlichkeit vorliegt, ermöglichen uns diese, asymptomatische, möglicherweise infektiöse Personen zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen die Übertragung des Virus zu verhindern. Dieser Test ersetzt keine ärztliche Diagnose und keine ärztlich Behandlung. Sobald Sie Erkältungssymptome und Fieber entwickeln, setzen Sie sich mit Ihrem Hausarzt in Verbindung. Bei Symptomen sollte eine PCR-Untersuchung gemacht werden, da diese die beste Diagnostikmethode darstellt.
Kann man sich auch telefonisch oder einfach vor Ort anmelden?
Die Antwort lautet leider nein!
Bitte haben Sie Verständnis, dass das organisatorisch und personell nicht möglich ist.
Älteren Menschen und „Internetlosen“ empfehlen wir, sich für die Online-Anmeldung Unterstützung bei Ihren Angehörigen wie Kindern, Enkelkindern, Nachbarn oder Freunden zu holen.
Bedenken Sie, dass die Ergebnisübermittlung ebenfalls per E-Mail, also über Ihr Smartphone, Tablet oder den Computer läuft. Auch hier können Angehörige und Freunde helfen. Nur mit einer sehr straffen Organisation und digitaler Hilfe können wir möglichst vielen Menschen dieses kostenlose Angebot ermöglichen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich meinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann?
In dem Falle, dass Sie Ihren Termin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen können, freuen wir uns sehr, wenn Sie Ihren Termin selbständig stornieren. Dies ist sehr einfach möglich, in dem Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie von uns während der Buchung erhalten haben, den Button zum Stornieren nutzen. Sie können Ihren Termin auf die gleiche Weise auch verschieben, wenn Ihnen ein anderer besser passt. Dadurch nehmen Sie uns viel Arbeit bei der Organisation ab und andere Bürger*innen haben die Möglichkeit einen kostenfreien Corona-Schnelltest durchführen zu lassen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Der Test
Bei uns werden nur BfArM-gelistete und zertifizierte AntigenSchnelltests von Clungene verwendet.
Der Abstrich wird von geschultem Personal unter strengen Hygienevorkehrungen durchgeführt. Im Anschluss an den Abstrich (wenige Minuten) können Sie das Testzentrum sofort wieder verlassen.
Wie läuft die Testung vor Ort genau ab?
Sie erscheinen wenige Minuten vor Ihrem Termin am Testzentrum. Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend.
Reihen Sie sich in die Warteschlange vor der Eingangstür ein. Halten Sie bitte Abstand. Wir öffnen Ihnen die Tür und bitten Sie herein. Wir prüfen Ihre Anmeldung anhand Ihres Personalausweises oder Führerscheins. Nun wird der Nasenabstrich durchgeführt. Sie verlassen das Testzentrum wieder.
Sind die Tests freiwillig?
Ja. Die Testung ist freiwillig!
Ergebnis
Das Ergebnis des Schnelltests schicken wir Ihnen nach 15-30 Minuten per E-Mail zu.
Ein negatives Ergebnis bedeutet, dass zur Zeit der Probenentnahme kein Virusprotein nachgewiesen werden konnte. Der Test stellt eine Momentaufnahme für einen Zeitraum von ca. 24 Stunden dar. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie infiziert oder infektiös sind, ist somit geringer. Allerdings ist eine Infektion auch dann nicht zu hundert Prozent ausgeschlossen. Bitte halten Sie sich auch bei einem negativen Testergebnis weiter an die AHAL-Regeln (Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmaske tragen, Lüften).
Bei einem positivem Testergebnis werden Ihre Daten direkt an das für Sie zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet (Gesetzesvorgabe gemäß IfSG §6) und Sie müssen sich sofort in häusliche Quarantäne begeben (§3 Corona-Verordnung Absonderung). Ein PCR Test ist dann zusätzlich notwendig – bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Hausarzt. Das zuständige Gesundheitsamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über das weitere Vorgehen und Quarantänemaßnahmen aufklären. Bis dahin meiden sie bitte alle Kontakte soweit dies möglich ist und bleiben Sie zu Hause.
Birgt der Abstrich Risiken?
Die Abstrichnahme erfolgt über die Nase (vorderer Nasenflügelbereich). Dabei kann die Nasenschleimhaut durch das Einführen des Teststäbchens leicht gereizt. Ggf. kann es zur leichten Verletzung der Nasenschleimhaut kommen.
Einhaltung des Datenschutzes
Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten zum Zweck der Eindämmung des Pandemiegeschehens. Wenn die Testung im betrieblichen Umfeld erfolgt, hat ihr Arbeitgeber hierzu einen Vertrag mit uns geschlossen. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zudem zu Abrechnungs- und Prüfzwecken. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Ihre Einwilligung (§6 Nr. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 DSG-EKD).
Für die Testung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten inklusive Gesundheitsdaten notwendig. Wir erheben dafür folgende Informationen:
Im Falle eines positiven Testergebnisses sind wir verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an das Gesundheitsamt zu übermitteln (§8 Abs. 1 DSG-EKD i.V.m. §8 Abs. 1 Nr.5lfSG). Wenn die Testung im betrieblichen Umfeld durchgeführt wird, melden wir Ihr Testergebnis aufgrund Ihrer Einwilligung zudem auch Ihrem uns beauftragenden Arbeitgeber (§6 Nr. 2 DSG-EKD).
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie für die Erfüllung des zwecks, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
Allgemeine Datenschutzhinweise
Bitte beachten: Im gesamten Testzentrum besteht Maskenpflicht.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter fitness.lounge@web.de
Das Corona-Schnelltestzentrum im VITA Gesundheitszentum ist ein Projekt der Fitness Lounge Neustrelitz.
Wir bitten von Anrufen in der Fitness Lounge oder im Vita abzusehen, wenn keine freien Termine mehr verfügbar sind. Vielen Dank!